was willst rechtlich machen,
der Händler fragt dich, ob du das Auto zu diesem neuen Preis nimmst oder nicht,
und falls du auf dem KV bestehst, musst du weiter warten,
und dann sitzt BMW das solange aus
und es ist in Österreich auch schon von vielen Seiten gerichtlich bestätigt worden, bei nicht KV-Erfüllung (Lieferung der bestellten Ware zum bestellten Preis), hast du lediglich dann das Recht einer kostenlosen Stornierung,
aber kein Recht auf Schadenersatz oder ähnliches, da dir ja kein Schaden entstanden ist,
und nimmst du das "neue" Angebot des Händlers an, entsteht auch kein Schaden, weil es ja rechtlich "einvernehmlich" ist
d.h. wie oben schon beschrieben, moralisch, usw. unter aller S..,
jedoch hast du nicht wirklich Handhabe,
mal schauen, ob sie nicht irgendwann dann die Rechnung dafür bezahlen, weil dann Kunden abwandern, aber nachdem schaut es momentan noch nicht aus, wenn man sich die Nachfrage anschaut (ok, es werden auch wesentlich weniger i4 produziert als bspw. T M3)