Das einzige was ich höre ist jetzt beim kalten Wetter, wenn am Anfang die Wärmepumpe gleich voll los läuft,
da fühlt sich die Vorderachse irgendwie anders an und es poltert irgendwie auch,
konnte ev. sein, dass da die WP eine Vibration auf die Karosserie überträgt,
aber das ganze ist meist dann nach ein paar km wieder weg,
bzw. habe ich dann oft auch nicht, gerade auch, wenn ich vorgeheizt habe,
bin mir aber oft auch nicht sicher, ob nicht ev. auch die Rekuperation tlw. "komisch klingt", d.h. dass ev. irgendetwas mit der Rekuperation mit oszilliert
nachdem ich aber das nicht dauerhaft habe, sondern nur ab und zu ist es für mich aktuell kein Problem
Beiträge von k_floi
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das Problem ist ja nicht, dass du als Deutscher mit einem deutschen Kennzeichen in Österreich rumfährst,
weil da gilt das mit der ABE, weil das eben bei euch so ist,dasselbe ist auch, dass es ja sein kann, dass bei euch mehr erlaubt ist als bei uns, Stichwort 11cm Bodenfreiheit,
wobei es hier auch Ausnahmen gibt, wenn z.B. von Werk aus der tiefer geliefert wird und so auch eine Zulassung in Österreich hat
nur für österreichisch zugelassene Fahrzeuge musst du eben dann andere Felgen eintragen lassen,
überprüft wird das schon lange, bei den meisten Fahrzeugen fällt es eben nicht auf, bzw. wenn "Standard-Dimensionen" drauf sind, regt das keinen auf,
aber wie früher, als z.B. bei dem E36, den ich hatte, standardmäßig 15" oder 16" oben waren und du 18" montiert hattest, wurdest du bei fast jeder Kontrolle kontrolliert, ob alles eingetragen ist,
noch dazu hatte ich damals ein Sportfahrwerk verbaut und somit war er augenscheinlich nicht mehr originaleinmal hat sogar einer die Scheinwerferkante nachgemessen und gemeint, er ist jetzt wesentlich tiefer als eingetragen, konnte mich dann noch raus reden, dass in den 2,5 Jahren die Federn sich ein bisschen gesetzt haben,
das hat er dann geschluckt

wurde auch sogar einmal am Grenzübergang zu Tschechien bei der Ausreise kontrolliert,
auf Nachfrage hat er gemeint, wenn bei der Ausreise etwas nicht passt und ihnen das dann erst bei der Einreise auffällt, können sie mir die Einreise verbieten, weil es ja sein könnte, dass ich mir in Tschechien etwas illegales einbauen hab lassen -
das erste ist die "Dauerleistung", die z.B. bei uns in Österreich die Versicherungen hernehmen,
damit bezahlst du dann eben nicht für 210kW Versicherung sondern nur für 80kW
sollte mal das mit der motorbezogenen Steuer für E-Autos in Österreich kommen, werden die vermutlich auch die 30 min. Dauerleistung als Referenz hernehmen und nicht die kurzzeitig verfügbare Spitzenleistungwäre zwar bei den Verbrennern auch dasselbe, weil dort rufst du ja die Leistung auch nicht konstant ab
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ich glaube in den AGBs, bzw. auf der HP steht irgendwo etwas, dass ein Tarif immer bis zum Monatsende geht und somit ein Tarifwechsel dann immer erst am folgenden 1. startet,
d.h. auch wenn du am 15.11. wechselt, ist der neue Tarif erst am 1.12. verfügbar -
seit wann kann der i4 mit 32A laden?
das on-board Ladegerät kann doch max. mit 11kW AC den Akku laden -
glaubst du, dass du die Gewährleistung verlierst, nur weil ein freier Reifenhändler dir Reifen montiert?
das höre ich zum 1. Mal,
damals hätte ich bei der Übergabe Anfang Dezember 3 Wochen warten müssen, um einen Termin in der BMW-Werkstätte für einen Reifenwechsel zu bekommen, obwohl ich dann schon Mitte November angefragt habe,
Zitat von meinem Verkäufer: gehe zu deinem Stamm-Reifenhändler, dort wirst du die Reifen billiger und schneller als wie bei uns bekommen
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Also ich habe fast immer 2 Handys mit, einmal Firmenhandy und einmal privates,
eines davon ist per Carplay verbunden, das andere normal,
und ich kann da trotz Carplay mit dem anderen über die Freisprechfunktion telefonieren -
weil dann vermutlich die Haltbarkeit nicht so lange wäre,
und im Automobil-Bereich, gerade hier bei rotierten Massen hast du eben gewisse Vorschriften,
daher gehe ich davon aus, dass du nur mit vergossenem Gehäuse eine Zulassung bekommst,
desweiteren ist ja nach 11 Jahren auch die Gefahr, dass die verbauten Kompenenten auch mal den Geist aufgeben können -
also mir wäre es bis jetzt noch nicht aufgefallen,
ich habe jetzt ca. 19tkm nach einem Jahr runter und das ist aber auch der realistische Wert,
fahre immer so 15-20tkm pro Jahr,
aktuell sind es halt wieder mehr, da ich jetzt im Winter oft mit den Kids Skifahren fahre -
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Ganz einfach, der Polizist schaut bei sich ins System dort findet er das COC Papier zu deinem Fahrzeug dort sind alle Rad Reifen Kombinationen die BMW für Ihre Serienräder freigibt aufgeführt bzw. homologiert, dann schaut der Polizist passt das und er schaut sich dann noch die Felge an, Zubehör Felgen erkennt man recht einfach und das bekommen selbst ungeschulte Polizisten hin, dazu kommt das die Felgen irgendwo noch eine Nummer haben diese kann er sich notfalls auch raussuchen und schauen.
Grundlegend ohne das es böse gemeint ist scheint es das du dich mit dem Thema nicht beschäftigt hast, daher hier für dich mal eine Aufstellung wie der Spaß funktioniert:
Originale Rad + Reifenkombination von BMW:
Diese Felgen plus Rad Reifenkombinationen werden zusammen mit dem Fahrzeug homologiert, eine Homologation ist vereinfach gesagt die Zulassung und Typisierung des Fahrzeuges, nach der Entwicklung, sodass es zulassungsfähig wird, großer Prozess ziemlich teuer. Um es zu vermeiden das die Besitzer eines z.B. i4 alle Originalen BMW Felgen eintragen müssen oder Papiere mitschleppen müssen, werden alle von BMW für den i4 vorgesehenen Felgen hier mit einbezogen, weshalb dort keinerlei Papiere oder Eintragung nötig ist. Die Pol. kann dieses COC Papier einfach in Ihrem System abrufen, sowie auch welche Felgenmodelle hier einbezogen sind.
Räder von Drittherstellern:
ABE:
Generell es drei gängige Optionen, die erste und einfachste ist das ein Hersteller seine Felgen gleich der Seriendimensionen fertigt und hier dann eine Zulassung per ABE erwirkt bzw. die Felge entsprechend abnehmen lässt.
Durch die Allgemein Betriebs Erlaubnis (kurz ABE) ist diese Felge dann wenn sie entsprechend der Auflagen in der ABE montiert wird eintragungsfrei und das Fahrzeug muss keinem Sachverständigen vorgeführt werden, eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt ebenso. Hier müssen immer die Auflagen der ABE beachtet werden, denn eine ABE ist immer nur gültig für ein Fahrzeug im Serienstand, sprich wenn man Federn verbaut hat oder Anbauteile dann ist eine ABE nicht gültig und es muss eine Abnahme erfolgen, ebenso wenn andere Reifenkombinationen montiert werden.
Teilegutachten:
Felgen die von den Seriendimensionen abweichen oftmals dann als "Tuning" Felgen bezeichnet, zumeist dann deutlich größer oder breiter als das was das Fahrzeug Serienmäßig fährt haben zumeist ein Teilegutachten, dies bedeutet das die Felgen auf entsprechende Festigkeit, Sicherheit etc. geprüft wurde. Da es sich jedoch hier um eine größere Veränderung handelt, welche den Fahrzeugzustand erheblich verändern kann und bei nicht fachgemäßem Einbau Schäden verursachen können, muss hier das Fahrzeug nach Einbau einem Sachverständigem vorgeführt werden, diese prüft dann mithilfe des Teilegutachtens ob hier alles passt und trägt diese dann in den Fahrzeugschein ein, diese Eintragung erlischt ebenfalls wenn man jetzt nachträglich Federn oder ähnlich am Fahrzeug verändert.
Sondereintragung nach 21 StVZO:
Es gibt sehr spezielle Räder oder Räder deren Teilegutachten auf andere Fahrzeuge lautet, welche aber auf mehr Fahrzeuge als das im TG benannte passen, möchte man sich so etwas verbauen, benötigt man mind. ein Festigkeitsgutachten sowie eine Traglastbescheinigung der Felgen, diese muss dann im verbauten Zustand alle Vorgaben zwecks Verschränkung Frei Gängigkeit etc. erreichen und kann dann in einem größeren Einzelgutachten nach Paragraph 21 eingetragen werden, teuer und gibt eine Stellen die das nicht anbieten.
Somit hast einen groben Vereinfachten Überblick was es gibt und worauf zu achten ist

stimmt leider nur für Deutschland,
in Österreich musst du auch bei Vorhandensein einer ABE die Felgen eintragen lassen