...für die AEZ Havanna 19" gibt es seit kurzem die ECE für den M60 | für 20" sind die ABE / Gutachten drin... https://www.alcar.de/tuv-gutachten/
Beiträge von Neffets70
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Also nein: bei 225 km/h reicht 100V hinten nicht aus.
Und der Aufkleber „210 km/h“ rettet das nicht – der gilt nur, wenn die Reifen eine höhere Tragfähigkeit erfüllen, nicht wenn sie rechnerisch zu niedrig sind.
Wenn man’s korrekt machen will, braucht’s mind. 101V (825 kg) oder gleich W-Reifen, wie BMW sie ab Werk freigibt. Alles andere ist technisch auf Kante genäht und formal nicht zulässig. Aber das wird ja eh erst ein „Problem“, wenn was passieren sollte…
Nein eben nicht, es gehen auch V-Reifen - man benötigt dann nur eine Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers - bei Michelin unkompliziert per Email (der Service benötigt dafür einen Scan der ZB I)
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Echt? Dachte das gilt nur für die H Reifen, da bei 210 auch kein Traglastabschlag greift. Na dann passt es ja. Mir wär’s im Falle eines Unfalls o.ä. zu heikel…

Ja - das ist korrekt => § 36 Abs. 5 i.V.m. Abs 4 StVZO
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…mit XL-Reifen und einer geringeren Höchstgeschwindigkeit gehen die nachfolgenden Michelin auch als V… (lt. einer Herstellerbescheinigung für den M50)
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Der Begriff vereinbarter Steuerung ist mir nicht ganz klar.
…wenn der Verbraucher bisher schon durch einen Rundsteuerempfänger EIN/AUS (indirekt) geschalten werden konnte oder auch über ein EMS…dafür hatte man bisher auch schon verminderte Grund- und/oder Arbeitspreise gezahlt…
Wir sind hier aber schon ganz schon off topic 😆
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Danke Dir, so detailliert wußte ich das nicht. Das entspannt die Lage für Altanlagen.
Schwarz auf Weiß findest Du dies im Punkt 10 ab Seite 62… -
Stimmt im Grunde schon, aber das Wort "insbesondere" bedeutet, dass es keine abschließende Aufzählung ist, also es prinzipiell möglich ist, dass die Regelungen auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden können. Natürlich ist das dann trotzdem nur in wirklich dringenden Fällen anzuwenden oder wenn es ein allgemeines Einverständnis darüber gibt, dass es Sinn macht.
…wobei durch den Gebrauch von „insbesondere“ nur noch weitere, gleichartige Fälle gebräuchlich bzw. möglich sind… Öffentlich-zugängliche Ladepunkte sind doch etwas zu weit entfernt…

Nachfolgend der entsprechende Abschnitt aus dem Beschluss BK6-22-300 der Bundesnetzagentur (Seite 19 oben):
…immer wieder interessant, wie die Gesetzgebung in D funktioniert 🫣
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Das ist u.a. der Grund warum eine 22kW WB genehmigt werden muss, damit das EVU überwachen kann wie viele große Verbraucher in einer Strasse betrieben werden. Neuinstallationen ab 1.1.24 müssen eine solche Steuereinrichtung haben und wenn es wahr ist was der Flurfunk sagt müssen auch Alteinrichtungen über 4,2kW ab 2029 damit ausgerüstet werden, was vermutlich technisch gar nicht geht bei vielen Geräten.
…das sagt nicht der Flurfunk, sondern das Gesetz
…gilt allerdings nur für Altanlagen vor dem 01.01.2024 und vereinbarter Steuerung - diese müssen bis zum 31.12.2028 in die neue Regelung überführt werden oder vorher auch auf freiwilliger Basis…Altfälle ohne vereinbarte Steuerung bleiben, so die derzeitige Gesetzeslage, davon „verschont“ .
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…der §14a EnWG gilt gar nicht für öffentliche Ladepunkte
siehe Art. 3:(3) Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne von Absatz 1 und 2 gelten insbesondere Wärmepumpen, nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie und Nachtstromspeicherheizungen, solange und soweit die Bundesnetzagentur in einer Festlegung nach Absatz 1 oder 2 nichts anderes vorsieht.
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Mit der Wärme hat das Knarzen hinten rechts wieder zugenommen. Versuche das zu ertragen.
Knarzen an der Verkleidung C-Säule Beifahrerseite? Habe ich bei der Abholung kostenfrei hinzubekommen... :))