Dienstwagen BMW i4 - Geldwerter Vorteil + Prämien

  • Hallo zusammen,


    unsere (deutsche) Regierung passt ja regelmässig die aktuellen Regelungen an wie Dienstwagen mittels geldwerten Vorteil versteuert und durch die BAFA gefördert werden.

    Ich wollte mit diesem Thread eine Diskussionplatform eröffnen speziell für den i4 wie sich die aktuellen (und auch geplanten) Regelungen für den Dienstwagennutzer auswirken.


    Basisannahme:

    - Leasing durch Firma mit Privatnutzung. Leasingdauer >=24 Monate

    - Basispreis i4 eDrive40 = 59.200,- https://www.bmw.de/de/neufahrz…21/bmw-i4-ueberblick.html

    - Basispreis i4 M50 = 70.800,- https://www.bmw.de/de/neufahrz…mw-i4-m50-ueberblick.html


    Förderung BAFA aktuell:

    - An NLP gekoppelt

    - NLP bis 40.000,- = 6.000,- | über 40.000,- = 5.000,-

    - Auswirkung auf i4 = Grundsätzlich nur 5.000,- möglich egal welches Modell.


    Geldwerter Vorteil aktuell:

    - An BLP (abzüglich der BAFIN Förderung?) gekoppelt

    - BLP bis 60.000,- sind 0,25% zu versteuern | über 60.000 sind 0,5% zu versteuern

    - Auswirkung auf i4 = nur Basismodell i4 eDrive40 fällt unter 0,25% (bzw. Sonderausstattung maximal 800,-). Ausnahme BAFA Förderung darf abgezogen werden, dann wäre für den eDrive40 noch Sonderausstattungen für 5.800,- drin




    Mir bekannte Änderungen BAFA

    • Die Innovationsprämie wird bis Ende 2025 verlängert – aber nur für vollelektrische Stromer und Wasserstoffautos. Plug-in-Hybride werden nach dem 31.12.2022 also nicht mehr gefördert, weil sie dann als "marktgängig" gelten und die im Koalitionsvertrag geforderte Erfassung des elektrischen Fahranteils nur mit unverhältnismäßigen Aufwand umzusetzen sei.
    • Ab dem 1.1.2023 soll es nur noch einen pauschalen Fördersatz geben. Die aktuelle Preisschwelle von 40.000 Euro entfällt dann.
    • Der Bundesanteil am Umweltbonus (inkl. Innovationsprämie) soll für neue E-Autos ab Januar 2023 nur noch 4000 Euro betragen und ab 2024 auf 3000 Euro weiter sinken (junge Gebrauchte: 3200 und 2400 Euro).
    • Der Herstelleranteil entspricht weiterhin dem Bundesanteil ohne Innovationsprämie (einfacher Anteil am Umweltbonus). Ab 2023 wären das 2000 Euro, ab 2024 nur noch 1500 Euro (junge Gebrauchte: 1600 und 1200 Euro).
    • Der Förderdeckel soll ab 2023 bei 65.000 Euro Gesamtfahrzeugpreis liegen. Bemessungsgrundlage ist dann nicht mehr der Nettolistenpreis des Basismodells ohne Sonderausstattung und Rabatte, sondern der Gesamtfahrzeugpreis brutto inkl. Sonderausstattung und Rabatte. (Quelle ADAC https://www.adac.de/rund-ums-f…Anteil%20am%20Umweltbonus).)

    Auswirkung auf i4 ab 2023

    - Förderung nur noch bei BLP bis 65.000,- und nur noch 4.000,- d.h. maximaler BLP 69.000,- um Förderung zu erhalten?



    Mir bekannte Änderungen Geldwerter Vorteil

    • Ist mir aktuell nichts bekannt



    FAZIT

    Um maximal von den Förderungen zu profitieren müsste man den i4 eDrive40 als Basismodell nehmen (unabhängig 2022 oder 2023)

    Die maximale Konfigurationen sollte unter 65.000,- (69.000) liegen um ab 2023 (davor bekommen wir eh keinen ausgeliefert) weiterhin von Förderungen zu profitieren

    Liegt die Konfiguration über 65.000,- (69.000) muss man mit damit leben keine BAFA Förderung zu bekommen und den Dienstwagen mit 0,5% zu versteuern


    Meine Konfiguration würde aktuell bei ca. 72.000 bis 75.000,- liegen und laut Niederlassung würde ich den i4 nicht vor 2024 bekommen.

    Demzufolge würde ich keine BAFA Förderung erhalten und müsste den Dienstwagen mit 0,5% versteuern



    Habt ihr hierzu Ergänzungen und/oder Korrekturen?

    Kann mir jemand sagen ob man die Förderungen sozusagen immer "draufrechnen" kann/darf oder gelten die Grenzwerte auf für die Basiswerte?

  • Für den geldwerten Vorteil zählt immer der BLP am Tage der Zulassung ohne jede Rabatte oder Förderung.


    Bezüglich der möglichen Förderobergrenze von 65000 gibt es noch Abstimmungsbedarf, ob analog zur Versteuerung BLP oder BFP inkl. Rabatten zählen wird.

  • Dann zählt für mich als Fahrzeugnutzer eigentlich nur die Regelung des geldwerten Vorteils.

    Die Förderung indirekt vielleicht noch wenn das Auswirkung auf die Leasingrate hat (hier gibt die Firma Grenzen vor - liegt man darüber ist das privat zu zahlen)


    Für mich persönlich stellt sich dann die Frage ob es ein Hybrid oder ein Elektrofahrzeug wird.

    Sollte die 0,5% Regelung für Hybridfahrzeuge tatsächlich wegfallen, dann muss es rein wirtschaftlich bei mir ein Elektrofahrzeug werden.