Ich glaube nicht, dass es so einfach sein wird zu wandeln - letztlich ist der Käufer immer Partei und jeder Mitarbeiter von BMW Zeuge. Was nicht schriftlich dokumentiert vorliegt wird sich kaum nachweisen lassen.
Abgesehen von den Mängeln die bestehen!
Selbst bei einem Mangel, den ich direkt bei Übergabe schriftlich festhalten habe lassen hat ein Gericht anders entschieden - der Verkäufer hat sich in der Verhandlung in offensichtliche Widersprüche verstrickt - die ich beweisen konnte - alles hat gelacht.
Ein Gutachter hat jedoch festgestellt, dass das Fahrzeug aktuell mehr wert sei als beim Kauf und somit einen Wertverlust negiert!
Nur in groben Zügen!
Vor Gericht und auf hoher See -- den kennt ihr vermutlich alle - kann ich aber nur bestätigen!
Allerdings hätte ich schon viel früher einen RA hinzugezogen! Viel Glück mit Gottes Hand!