Also bei mir steht lediglich am Ende bei der Bestellung der Hinweis, dass 5 TEUR als BAFA Umweltprämie erstattet werden können (unverbindlicher Hinweis). Gleichzeit habe ich in den Verkaufs-AGB gelesen, dass man auch bei einem unverbindlichen Liefertermin nach sechs Wochen zur Lieferung auffordern kann und der Verkäufer damit in Verzug gerät. Eine geringere Umweltprämie als geplant wäre dann vielleicht ein Verzugsschaden? Am Ende wird man verhandeln müssen, wie immer.
 
		 
				
	