Ja, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Es gibt den regulären Prozess (bzw das was im Vertrag steht) und es besteht die Möglichkeit das der Händler, Verkäufer den Aufpreis nicht an den Kunden weitergibt sofern er wirksam ist/wird. Juristisch ist dann sicher entscheidend was im Vertrag / Bestellung steht und natürlich gibt es auch hier die Möglichkeit der Rechtsmittel.
Ich denke man kann das pauschal nicht sagen und muss im Einzelfall schauen. Beim Leasing ist der Aufwand sicher relativ groß da sich evtl neben dem VK auch der Restwert ändert.