Servus!
Hab mich mit dem Thema beim Bestellen des i4 sehr intensiv beschäftigt.
dima hat Recht, die Radabdeckung wird in den CoC Papieren nicht als Verpflichtung angeführt. Sie könnten es aber, es wäre nicht außergewöhnlich - insbesondere weil es ein Zubehörteil ist. Stattdessen werden die 285er hinten bei jeder Auslieferung (zumindest beim M50) freigegeben.
Nähern wir uns zuerst der Frage, warum die Radlaufleiste überhaupt drauf ist: Sie ist um die EG-Genehmigung für Radabdeckungen zu erfüllen notwendig.* Also um das Fahrzeug europaweit auf die Straßen zu bekommen. 30 Grad nach Vorne, 50 Grad nach hinten (Richtlinie 78/549/EWG), nicht nur die Lauffläche sondern das volle Rad.
Wenn die 868M (oder vergleichbare Hinterachs-Felgen) nun ohne der Leiste montiert werden, wird diese Abdeckung knapp nicht mehr geschafft. Aber sind wir uns ehrlich: Ist die Radabdeckung bei euch schonmal von der Polizei kontrolliert worden? Die gucken (zumindest bei uns) ob die Profiltiefe passt, ob die Dimension im Zulassungsschein steht - gut ist. Höhe vom Fahrwerk gegebenenfalls. Das Risiko wird überschaubar sein, mit den originalen 868M ohne Leisten zu fahren.
Das Problem wird sein, vergleichbare Felgen ohne Radlaufleiste eingetragen zu bekommen. Wird in Deutschland, wenn der TÜV Prüfer das nationale Recht hernimmt, funktionieren (nur die Lauffläche von oben muss abgedeckt sein). Überall anders, wo jedenfalls EWG dafür hergenommen wird (bspw. Österreich), wird das nicht klappen - man wird um eine (kleinere als originale) Abdeckleiste nicht herumkommen.
Zusammenfassende denke ich, gibt es zu den 868M 285er folgende Möglichkeiten:
- Die Homologation gilt ohne Radlaufleiste im EWG-Raum, weil BMW bewiesen hat, dass es sicher ist - die Radlaufleiste ist lediglich als Schutz für den Lack oder aus optischen Gründen drauf.
- Die Homologation gilt ohne Radlaufleiste im EWG-Raum, weil sich die Felge nach EWG-Recht doch knapp ausgeht - Radlaufleiste ist nur wegen Schutz und Optik.
- Die Homologation gilt eigentlich nur mit Radlaufleiste im EWG-Raum, man hat aber einfach vergessen ein Sternchen zu setzen mit den Bedingungen.
*zeitgleich muss betont werden: OEM Hersteller scheinen manchmal EWG-Richtlinien biegen zu können (sicherlich nicht ohne entsprechende Zertifizierungen und Gutachten, aber der Vollständigkeit halber sei es gesagt). Etwa was die Fahrzeugtiefe anlangt (es gibt serienmäßige Fahrzeuge, die sind tiefer ab Werk als eigentlich erlaubt) oder Aerodynamikteile (der Heckflügel von Porsche 992 GT3 RS - wenn du nachträglich einen Heckflügel einträgst, darf der höchstens die Breite der A-Säule haben, Porsche verbaut hier legal einen deutlich breiteren). Nichtmal mein BMW-Händler hat mir zufriedenstellend beantworten können, was es denn jetzt mit den 285er und der fehldenden Vorgabe für Radlaufleisten auf sich hat.
Eine Theorie die ich noch nicht überprüfen konnte (vielleicht hat hier ja jemand schon Erfahrung): Ändert der i4 M50 im Fahrbetrieb seine Fahrzeughöhe auf der Hinterachse? Vielleicht senkt er sich etwas ab, entsprechend ist in Bewegung die Radabdeckung gegeben? Leider habe ich keine Erfahrung in diesem Bereich bzw. welche Werte hier erfüllt werden müssen.
EDIT: CJ#22 - in meinem COC Papier (vom österreichischen Generalimporteur) steht nichts von den Radabdeckungen, nur die Reifendimension an der Hinterachse.