BMW i4 Forum Wartesaal - Bestellen - kaufen - Lieferzeit 2023 2024 2025 - Auslieferung des BMW Elektro

  • cuppes: Erwartungshaltung??

    ich habe einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen, wo vereinbart ist, dass ich gegen Summe X, den Artikel Y zum Datum Z bekomme,
    wenn ich das privat mache und hier der Verkäufer bin und ich kann Artikel Y nicht zum Datum Z liefern, dann habe ich ein Problem und bin Schaden-Ersatz-pflichtig,
    warum ist das hier dann etwas anderes?

    wie es ev. in Zukunft ist, ja klar, davon gehe ich auch aus, dass es auch bei Autokäufen immer mehr in die Richtung wie bei Tesla gehen wird, Listenpreis = Verkaufspreis, wie schon bei vielen anderen Artikeln auch,
    aber das hat nichts mit dem hier und jetzt zu tun,
    und wenn BMW letztes Jahr im September noch nicht wusste, wie viele Autos sie in den nächsten Monaten produzieren können, dann ist das deren Schuld und nicht ein Krieg in der Ukraine, der Ende Februar angefangen hat,
    vor dem Krieg hat mir mein Verkäufer schon gesagt, dass mein im September bestelltes Auto mit vereinbarten Liefertermin im Mai noch immer nicht in der Produktionsplanung drinnen ist,
    somit ist es ganz klar, BMW oder eben manche Händler haben Zusagen gemacht, ohne sicher zu sein, dass sie die einhalten können,

    wie oben schon besprochen, es gibt irgendwann sicher wieder mal die Situation, da wird sich das Verhältnis Angebot/Nachfrage umdrehen und dann braucht sich bei BMW oder eben anderen "groß-kotzigen" Herstellern keiner beschweren,
    warum die Kunden nicht mehr "markentreu" sind,
    es gibt in der Industrie immer wieder einige Beispiele siehe Nokia vs. Apple, wie schnell sich der Markt umdrehen kann,
    hätte man 2003 jemanden gesagt, 2020 ist Nokia vom Handymarkt mehr oder weniger verschwunden und Apple ist eine treibe Kraft, hätten dich 99,9% der Leute ausgelacht

  • Merinoleder ist sehr fein, da wird wohl das Durchlöchern nicht dauerhaft halten.


    Mich persönlich stören die Löcher sowieso optisch und passen IMHO nicht zur Aufmachung der Individualbestuhlung.


    Ich habe übrigens die Alcantarasitze und war sehr positiv überrascht bei der Auslieferung. Die sehen um Welten besser aus als in Konfigurator. Das Blau in der Rückenlehne ist ganz dezent! Sehen richtig sportlich-edel aus…

    Die Alcantara Sensatec Kombination habe ich jetzt im G21. Bin da prinzipiell auch zufrieden mit. Meine Lebensgefährtin meinte jedoch, wir könnten mal was anderes holen als das triste schwarz. Da gehe ich prinzipiell mit. Dementsprechend die Idee mit dem Rot.


    Das Merino gibt es ja perforiert. Nur halt das rote nicht. Schade eigentlich. Könnte für mich letztendlich der Dealbreaker sein.

  • Ganz einfach: Du hast einen Vertrag mit dem Händler, der selber aber gar keine Fahrzeuge herstellt, sondern als Zwischenlieferant auf die Belieferung durch BMW angewiesen ist. Da er selber die Änderungen und Preissteigerungen nicht zu vertreten hat, ist er nicht schadenersatzpflichtig.

    Zitat
    Ausschluss der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit der Lieferung Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist (§ 275 I BGB). Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat (§ 275 II BGB)

  • ich habe einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen, wo vereinbart ist, dass ich gegen Summe X, den Artikel Y zum Datum Z bekomme,

    Ist das wirklich so? In meinem steht nur "unverbindlicher Übergabetermin". Aber wenn du deinen Händler in der Tat zu einer verbindlichen Lieferzusage zu einem Termin gekriegt hast dann könntest du Schadensersatz verlangen.

  • Diese Meinung kann ich so absolut nicht teilen. Erstens passt das bei mir und meinem Verkäufer ausgezeichnet. Er kann auch nur das weitergeben was er von BMW bekommt. Zweitens halte ich Verkäufer und Autohäuser wichtig völlig unabhängig davon ob es klassisch verkauft wird oder übers Agenturmodell. Anschauen, Anfassen, darüber reden ist was ganz anderes als online bestellen. So habe ich zum Beispiel festgestellt dass ein Schiebedach nicht funktioniert weil ich dann mit dem Kopf und den Haaren anstehe.

    Und zweitens finde ich es legitim sich über unbekannte Liefertermine aufzuregen. Wenn das nicht passt, muss ja nicht mitlesen.

  • @hydrou: redest du von Deutschland oder Österreich,
    in Österreich ist es so, wenn ein KV abgeschlossen wurde und jemand kann der Leistung nicht nachkommen, dann besteht Schadenersatzpflicht, außer es waren höhere Umstände,
    siehe anbei die beiden Anhänge,
    der 2. Punkt bei den Lieferbedingungen wäre, würde ich nicht innerhalb von 10 Tagen das Auto abholen könnte es der Verkäufer jemand anderem verkaufen,
    heißt, der Verkäufer hat viele Rechte, aber dementsprechend muss er auch einer Pflicht nachkommen

  • Ich hab ja schon ein paar Mal gelesen, dass ihr Österreicher da ein paar Sonderklauseln wie eine Preisgarantie habt, aber das ist dann doch echt ziemlich geil. Schlussendlich wirds nicht viel helfen, denn die wenigsten werden sich das antun, da vor Gericht zu gehen, da ja auch der Verkäufer gar nichts für die BMW-Änderungen kann, aber ist schonmal deutlich schöner als bei uns.


    Wobei Teil 2 steht bei mir ja auch so ähnlich drin. Nur zumutbar, nur Serienumfang, etc. Nur ob man dann auf Schadensersatz gehen kann ist die andere Frage. Ich denke realistisch ist Aufhebung des Kauf- oder Leasingvertrags der wahrscheinlichste Ausgang, und das wäre ja leider ein Sieg für BMW.

  • bei Punkt 2 geht es eher um Änderungen, hier ist z.B. dann mehr Hebel, wenn etwas weggelassen wurde, dass das eben später kostenlos nachgerüstet wird,
    habe ich bei einem Bekannten auch erfahren, dass er bei einem neuen X1 2 Sonderausstattungen nicht bekommen hat, weil nicht verfügbar und werden nachgerüstet, wenn verfügbar,

    so ein Vertrag hat eben den Vorteil, dass du nicht nur auf Schadenersatz, sondern auf Erfüllung des Vertrages pochen kannst,

    bei Liefertermin-Verzug ist es halt so, wenn es halbwegs passt, ok, dann ist es so, wird es aber ewig dauern, kannst dann schon ev. einklagen, durch den Verzug um z.B. 1 Jahr (was dann schon wesentlich ist), ist mein aktuelles Auto um xx € am Gebrauchtmarkt billiger geworden, so etwas würde ich aber auch nur im schlimmsten Fall machen, z.B. wenn mich der Verkäufer ständig für blöd verkaufen will, etc.

    hier sind wir wieder bei den Verkäufern selber, wenn er mir die Wahrheit sagen würde, wie, du bist leider heuer nicht in der Quote, ist es ok,
    aber mir Anfang März erzählen, wenn Ukraine und Chipmangel kann mein Auto leider nicht gebaut werden und dann noch sagen, der Produktionscode ist auf 047 (nicht in Produktion geplant), dann komme ich mir verarscht vor,
    ist das Auto eingeplant und es kann z.B. wegen fehlender Kabelbäume nicht rechtzeitig ausgeliefert werden, ja ok, aber so .....
    das sehe ich als Hauptproblem, ein Verkäufer muss auch schlechte Nachrichten überbringen können, dann hätten vermutlich viele Kunden kein so großes Problem,
    aber einfach mit irgendwelchen "Lügen" daher kommen, passt für mich nicht,
    er wird sich halt scheuen, mir zu sagen, dass ich leider außerhalb der Quote bin, die sie bekommen haben,
    was ich auch nicht glaube, dass sie bis jetzt kein einziges von ihnen bestelltes Auto für die Produktion geplant haben, da mein Händler zu den größten in ganz Österreich gehört, das ist eine aus der Hüfte geschossene Aussage, nach der ich gar nicht gefragt habe und mit so etwas verärgert man dann noch mehr Kunden, weil dann ist es offensichtlich, dass er lügt

  • Ich habe heute ein Update von Sixt bekommen, dass die Lieferzeit meines i4 wohl nun seitens BMW auf Dezember 2023 gesetzt wurde. Das würde für mich ein halbes Jahr ohne eigenes Fahrzeug (nur von der Freundin) bedeutet. Wenn das aber nun heißt, dass ich dafür alles wie bestellt bekomme, wäre das noch ok ;)


    Ich frage aber trotzdem die Tage mal nach, was es damit auf sich hat, schließlich war Sommer 2023 vereinbart.

  • so, heute hat sich nach 3 Monaten wieder mal mein Verkäufer gemeldet:


    pasted-from-clipboard.png

    sehr interessant, ich könnte kostenlos stornieren :D :D :D


    habe ihm jetzt geantwortet, da er laut KV ja der Liefertermin im Mai + max. 2 Monate Verzug gewesen wäre,
    ob sie mir dann einen Ersatzwagen von Juli bis zur Auslieferung zur Verfügung stellen,
    bin da mal gespannt auf die Rückantwort,

    möchte ja meinen derzeitigen so schnell wie möglich verkaufen bei den aktuell absurden Gebrauchtwagen-Preisen